Ablauf & Kosten

Ablauf und Kosten einer Psychotherapie

Der Beginn einer Psychotherapie wirft oft viele Fragen auf - insbesondere zum Ablauf und zu den Kosten. 
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick darüber, wie eine Psychotherapie in meiner Praxis abläuft und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme es gibt. 
Gerne kläre ich offene Fragen persönlich im Erstgespräch. 

Ablauf der Psychotherapie

Erstgespräch

Nachdem Sie per Mail oder Telefon Kontakt zu mir aufgenommen haben, vereinbaren wir ein Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde). Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern und erste Fragen zu klären. Gemeinsam besprechen wir, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist und ob mein Angebot passend für Ihre Situation ist. 
 

Probatorische Sitzungen

In den anschließenden probatorischen Sitzungen (i.d.R. 2 bis 6 Probesitzungen) lernen wir uns näher kennen. Diese Sitzungen dienen dazu, Ihre Situation genauer zu verstehen, Diagnostik durchzuführen und gemeinsam Therapieziele zu entwickeln. 
Gleichzeitig können Sie prüfen, ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen - denn die therapeutische Beziehung ist eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. 
 

Beginn der Therapie  

Wenn sich im Verlauf zeigt, dass eine Therapie sinnvoll und die Zusammenarbeit für uns beide stimmig ist, klären wir gemeinsam die nächsten Schritte. 
Je nach Versicherungsform kann eine Antragsstellung bei einer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erforderlich sein. In einigen Fällen - bspw. Selbstzahlung - ist dies nicht notwendig, sodass wir direkt mit der Therapie starten können. 


Ende der Therapie

Eine Psychotherapie endet entweder dann, wenn die gemeinsam formulierten Therapieziele vollständig erreicht wurden, für eine der beiden Parteien eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist (aus persönlichen oder organisatorischen Gründen), oder wenn das bewilligte Kontingent der Versicherung aufgebraucht ist. Die Kontingente unterscheiden sich je nach Versicherungstarif.

 

Kosten 

Kosten einer Psychotherapie

Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen in meiner Praxis erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Diese stellt die gesetzliche Basis (nach PsychThG) für eine transparente und nachvollziehbare Honorargestaltung dar. 
Als Privatpraxis richtet sich mein Angebot an privatversicherte Patient*innen, Beihilfeberechtigte, sowie Selbstzahler*innen. Die Abrechnung orientiert sich an den aktuellen Empfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer NRW. 
In Einzelfällen kann - abhängig vom Behandlunsgaufwand - eine individuelle Honorarvereinbarung sinnvoll sein. Diese wird selbstverständlich im Vorfeld gemeinsam besprochen und schriftlich festgehalten. 

In der Regel können folgende Kosten für die üblichen Therapie-Ziffern entstehen (Stand 05/2026):
- Sprechstunde (3 mal): 812A*2 = 134,06€/Sitzung
- Probatorik (5 mal): 870 + 801A = 134,06€/Sitzung
- Kurzzeittherapie (24 mal): 812A*2 + 801A = 167,58€/Sitzung
- Langzeittherapie(36-56 mal): 870 + 801A = 134,06€/Sitzung
Die genauen Kosten können davon abweichen und durch Bedarfspositionen (z.B. Telefonkontakte, Diagnostik etc.) ergänzt werden. Achtung: Dies ist kein verbindlicher Kostenvoranschlag, sondern soll Ihnen lediglich eine grobe Orientierung geben, da mir Transparenz wichtig ist. 
 

Private Krankenversicherung

In vielen Fällen übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für die Psychotherapie.
Da sich die Leistungen je nach Tarif unterscheiden können, empfehle ich Ihnen, sich vor Beginn der Behandlung direkt bei Ihrer Versicherung über den Umfang und die Bedingungen der Kostenübernahme zu informieren. 
Meine Abrechnung erfolgt zunächst über Sie, die Rechnung können Sie anschließend bei Ihrer Versicherung einreichen. Sollte Ihre Versicherung nicht die vollen Kosten decken, müssen Sie den Restbetrag selbst zahlen. 
 

Beihilfe 

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind (z.B. als Beamt*in), werden die Kosten einer Psychotherapie in der Regel anteilig durch die Beihilfestelle übernommen. Informieren Sie sich noch vor dem Erstgespräch über die Bedingungen der Kostenübernahme. 
Meist ist hierfür ein Antrag erforderlich. Die entsprechenden Formalitäten können wir gemeinsam besprechen, sodass Sie gut durch den Prozess begleitet werden.
 

Heilfürsorge und Bundeswehr

Auch für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge (z.B. Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr) ist eine Behandlung in meiner Praxis grundsätzlich möglich. 
Die Kosten werden in diesen Fällen üblicherweisen durch die zuständige Stelle übernommen. Häufig ist vor dem Erstgespräch schon eine Vorstellung bei Ihrem/Ihrer zuständigen Arzt/zuständiger Ärztin und die Ausstellung einer Überweisung erforderlich. Gerne unterstütze ich Sie bei der Klärung der notwendigen Schritte. 


Selbstzahler*innen

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, psychotherapeutische Unterstützung unabhängig von einer Versicherung als Selbstzahler*in in Anspruch zu nehmen. 
Dies ermöglich einen besonders flexiblen und oft auch zeitnahen Beginn der Behandlung. Zudem bleiben persönliche Informationen vollständig vertraulich, da keine Daten an Versicherungen übermittelt werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn in absehbarer Zeit eine Verbeamtung oder der Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angestrebt wird. Die Kosten einer Psychotherapie können auch bei der Steuer geltend gemacht werden.
Das Honorar richtet sich ebenfalls nach der GOP. Ich unterscheide bei der Abrechung aus Fairnessgründen nicht zwischen Selbstzahler*innen und krankenversicherten Personen und richte mich nach den empfohlenen Ziffern bei der Abrechnung. Das hat zur Folge, dass je nach Therapiephase unterschiedliche Kosten entstehen können. Eine ungefähre Kostenaufstellung finden Sie oben unter "Kosten einer Psychotherapie" 
 

Gesetzliche Krankenkassen (Kostenerstattung nach §13 Abs. 3 SGB V

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und trotz intensiver Suche keinen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis finden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (§13 Abs. 3 SGB V) möglich sein. 
Dabei wird die Therapie in einer Privatpraxis, bei einer approbierten Psychotherapeutin wie mir, durchgeführt und die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Informieren Sie sich bitte gründlich bei Ihrer Krankenkasse, wie die Bedingungen genau sind, da sich diese von Kasse zu Kasse unterscheiden können. Da das Kostenübernahmeverfahren sehr langwierig und auch für Sie als Patient*in sehr belastend sein kann, biete ich dies nur in Einzelfällen an. 
 

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